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   LG Mannheim, 22.03.2010 - 4 T 202/06   

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https://dejure.org/2010,28969
LG Mannheim, 22.03.2010 - 4 T 202/06 (https://dejure.org/2010,28969)
LG Mannheim, Entscheidung vom 22.03.2010 - 4 T 202/06 (https://dejure.org/2010,28969)
LG Mannheim, Entscheidung vom 22. März 2010 - 4 T 202/06 (https://dejure.org/2010,28969)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatz wegen baulicher Veränderungen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatz wegen baulicher Veränderungen? (IMR 2010, 1051)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 13.07.2005 - 34 Wx 61/05

    Rechts- und Beteiligungsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft -

    Auszug aus LG Mannheim, 22.03.2010 - 4 T 202/06
    Bei zum Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 02.06.2005 bereits anhängig gewesenen Verfahren, in denen die einzelnen Wohnungseigentümer einen Anspruch der teilrechtsfähigen Wohnungseigentümergemeinschaft geltend gemacht haben, ist allerdings das Rubrum von Amts wegen zu berichtigen (vgl. OLG München, NZM 2005, 673 f; OLG Hamm, NZM 2008, 808 ff).
  • OLG Hamm, 03.06.2008 - 15 Wx 15/08

    Auslegung einer qualifizierten Protokollierungsklausel

    Auszug aus LG Mannheim, 22.03.2010 - 4 T 202/06
    Bei zum Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 02.06.2005 bereits anhängig gewesenen Verfahren, in denen die einzelnen Wohnungseigentümer einen Anspruch der teilrechtsfähigen Wohnungseigentümergemeinschaft geltend gemacht haben, ist allerdings das Rubrum von Amts wegen zu berichtigen (vgl. OLG München, NZM 2005, 673 f; OLG Hamm, NZM 2008, 808 ff).
  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus LG Mannheim, 22.03.2010 - 4 T 202/06
    Erst seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 02.06.2005 (NJW 2005, 2061 ff) steht fest, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft teilrechtsfähig ist.
  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 236/05

    Prozessuale Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus LG Mannheim, 22.03.2010 - 4 T 202/06
    Damit hat die Wohnungseigentümergemeinschaft die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aufgrund von Mängeln an dem Abluftsystem an sich gezogen (vgl. hierzu Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12.04.2007, Az. VII ZR 236/05; zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 21.04.2011 - 11 Wx 48/10

    Rubrumsberichtigung

    Die sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten zu 2 gegen den Grundbeschluss des Landgerichts Mannheim vom 22. März 2010 - 4 T 202/06 - wird zurückgewiesen.

    auf die sofortige weitere Beschwerde den Beschluss des Landgerichts Mannheim vom 22. März 2010 - 4 T 202/06 - aufzuheben und den Antrag der Beteiligten zu 1 zurückzuweisen, hilfsweise, die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückzuweisen.

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